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Pendlerpauschale-Rechner Deutschland

Berechne den Werbungskostenbetrag für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte und ordne seine mögliche Steuerwirkung ein.

km
Nutze grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke kann bei offensichtlicher Verkehrsgünstigkeit relevant sein.
Tage
Ziehe Homeoffice, Urlaub, Krankheit, Dienstreisen und andere Tage ohne Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ab.
Für andere Verkehrsmittel berücksichtigt der Rechner den allgemeinen Jahreshöchstbetrag.
%
Dient nur zur vereinfachten Steuerwirkung des Mehrbetrags über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

So erfasst du deinen Arbeitsweg

Trage die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ein, danach die tatsächlichen Präsenztage und das Verkehrsmittel. Der Grenzsteuersatz ist nur für eine grobe Wirkungsschätzung nötig; die Entfernungspauschale selbst hängt nicht von deinem Steuersatz ab.

0,38 € je Entfernungskilometer

Ab dem ersten Entfernungskilometer gelten 0,38 € je Arbeitstag. Der Tagesbetrag wird mit den Arbeitstagen multipliziert. Der Rückweg wird nicht zusätzlich angesetzt.

Abzug statt Auszahlung

Die Pauschale erhöht deine Werbungskosten. Sie wird nicht in gleicher Höhe ausgezahlt. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bereits berücksichtigt wird, zeigt der Rechner zusätzlich den Mehrbetrag darüber und eine vereinfachte Steuerwirkung.

Beispiel

Bei 30 km einfacher Strecke entstehen 11,40 € je Präsenztag. Für 220 Tage sind das 2.508 €. Gegenüber 1.230 € Pauschbetrag bleiben 1.278 € Mehrbetrag. Bei 30 % Grenzsteuersatz entspräche das vereinfacht 383,40 € Steuerwirkung.

Höchstbetrag und Verkehrsmittel

Ohne eigenen oder überlassenen Pkw begrenzt der Rechner die Pauschale auf 4.500 €. Nachgewiesene höhere Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel können steuerlich gesondert relevant sein. Diese tatsächlichen Ticketkosten werden hier nicht verglichen.

Sonderfälle und Grenzen

Mehrere Wohnungen, wechselnde Tätigkeitsstätten, Sammelpunkte, Familienheimfahrten, Fahrgemeinschaften und längere verkehrsgünstige Strecken benötigen eine individuelle Einordnung. Weitere Werbungskosten verändern außerdem den steuerlich wirksamen Mehrbetrag.

Häufige Fragen

Zählt die einfache oder die gesamte Fahrtstrecke?
Maßgeblich ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Grundsätzlich zählt die kürzeste Straßenverbindung.
Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?
Nur Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast. Homeoffice, Urlaub, Krankheit und reine Dienstreisetage zählen dafür nicht.
Gilt die Pauschale für jedes Verkehrsmittel?
Grundsätzlich ja, auch für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad oder zu Fuß. Der allgemeine Höchstbetrag und Ausnahmen für eigenen oder überlassenen Pkw sowie nachgewiesene ÖPNV-Kosten sind zu beachten.
Wie wird aus dem Werbungskostenbetrag eine Steuerersparnis?
Erst Werbungskosten oberhalb des bereits berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrags können zusätzlich wirken. Der Rechner multipliziert diesen Mehrbetrag vereinfacht mit deinem Grenzsteuersatz.
Welche Höchstgrenzen oder Ausnahmen gelten?
Für Wege ohne eigenen oder überlassenen Pkw gilt grundsätzlich ein Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr. Nachgewiesene höhere Kosten öffentlicher Verkehrsmittel können darüber hinaus berücksichtigt werden.
Für welches Steuerjahr rechnet der Rechner?
Der Rechner nutzt die am 28. Juli 2026 geprüften Regeln: 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer, 4.500 € Höchstbetrag und 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag.