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Notarkosten-Rechner Deutschland

Berechne einen engen Standardfall aus GNotKG-Tabelle B: fünf gesetzliche Grundgebühren, ohne Umsatzsteuer, Auslagen oder zusätzliche Tätigkeiten.

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Nennbetrag der geplanten Grundschuld nach § 53 GNotKG. Trage 0 ein, wenn keine Grundschuld bestellt und eingetragen wird.

Welche deutschen Kaufkosten hier geschätzt werden

Der Rechner bildet ausschließlich KV 21100 (2,0 für den Kaufvertrag), KV 14150 (0,5 für die Vormerkung) und KV 14110 (1,0 für die Eigentumsumschreibung) ab. Bei einer Grundschuld kommen KV 21200 und KV 14121 mit je 1,0 hinzu. Grundlage ist jeweils die Tabelle-B-Gebühr nach § 34 und Anlage 2 GNotKG.

Kaufpreis und Darlehen richtig eingeben

  1. Trage den vereinbarten Kaufpreis als Geschäftswert des Kaufvertrags ein.
  2. Trage den Betrag der geplanten Grundschuld als Finanzierungsbetrag ein.
  3. Nutze 0, wenn keine Grundschuld bestellt wird.
  4. Prüfe Gesamtbetrag, einzelne Kostenposten und ihre grafische Verteilung.

Beispiel einer finanzierten Immobilie

Bei 400.000 € Kaufpreis beträgt die Tabelle-B-Grundgebühr 785 €. Für 320.000 € Grundschuld sind es 635 €. Die fünf aufgenommenen Faktoren ergeben zusammen 4.017,50 € vor Umsatzsteuer und Auslagen.

Fünf Grundgebühren, keine vollständige Rechnung

Ausgeschlossen sind Umsatzsteuer, Dokumenten- und Kommunikationsauslagen, Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten, Treuhand, Löschungen, Vollmachten, weitere Erklärungen sowie abweichende Geschäftswerte. Der Rechner schätzt diese Positionen nicht und ersetzt keine Kostenberechnung des Notars.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Notarkosten beim Immobilienkauf?
Der Rechner bildet nur fünf gesetzlich bezifferte Grundgebühren ab: KV 21100, 14150, 14110 sowie bei Grundschuld 21200 und 14121. Die Tabelle-B-Gebühr wird aus dem jeweiligen Geschäftswert berechnet.
Wie setzen sich die Notargebühren zusammen?
§ 34 und Anlage 2 GNotKG bestimmen die Tabelle-B-Grundgebühr. Das amtliche Kostenverzeichnis legt für die fünf aufgenommenen Tatbestände Faktoren von 2,0, 0,5 oder 1,0 fest.
Wer bezahlt die Notarkosten?
Die Notarkosten trägt üblicherweise der Käufer. Lediglich bei besonderen Vereinbarungen (z. B. Ablösung bestehender Grundschulden des Verkäufers) können Teile auf den Verkäufer entfallen.
Was kostet die Bestellung einer Grundschuld?
Für den engen Standardfall setzt der Rechner den eingegebenen Nennbetrag nach § 53 GNotKG an und berechnet je eine 1,0-Grundgebühr für KV 21200 und KV 14121. Weitere Erklärungen sind nicht enthalten.
Sind Makler und Grunderwerbsteuer enthalten?
Nein. Auch Umsatzsteuer, Auslagen, Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist ausdrücklich keine vollständige Notarrechnung.
Warum kann die Notarrechnung abweichen?
Die genaue Rechnung hängt von den tatsächlich beurkundeten Vorgängen, Geschäftswerten, Vollzugstätigkeiten und Auslagen ab. Die Schätzung ersetzt keine Auskunft des Notars.