Gewerbesteuer-Rechner
Gewerbesteuer nach kommunalem Hebesatz berechnen
Gesetzliche Rechengrößen für 2026
Quellen: § 11 GewStG und § 16 GewStG.
Vom Gewerbeertrag zur Gewerbesteuer
Der Rechner rundet den Gewerbeertrag zunächst auf volle 100 Euro ab. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zieht er danach den Freibetrag ab. Auf den verbleibenden Betrag werden die Steuermesszahl von 3,5 Prozent und anschließend der kommunale Hebesatz angewendet.
So nutzt du den Rechner
- Trage den Gewerbeertrag vor Gewerbesteuer ein.
- Wähle die Rechtsform, damit der passende Freibetrag berücksichtigt wird.
- Gib den Hebesatz der zuständigen Gemeinde in Prozent ein.
- Prüfe Gewerbesteuer, Messbetrag und effektive Belastung im Ergebnis.
Beispiel mit 80.000 Euro Gewerbeertrag
Bei einem Einzelunternehmen bleiben nach dem Freibetrag von 24.500 Euro noch 55.500 Euro. Daraus entstehen bei 3,5 Prozent ein Messbetrag von 1.942,50 Euro und bei einem Hebesatz von 400 Prozent eine Gewerbesteuer von 7.770 Euro. Eine Kapitalgesellschaft erhält diesen Freibetrag nicht.
Anrechnung und Grenzen der Schätzung
Bei natürlichen Personen kann Gewerbesteuer unter Voraussetzungen auf die Einkommensteuer angerechnet werden; diese Wirkung berechnet das Werkzeug nicht. Hinzurechnungen, Kürzungen, Zerlegung auf mehrere Gemeinden und besondere Rechtsformregeln sind ebenfalls nicht enthalten.